Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Eine Kostenübernahme für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ist möglich.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten von 100,55 Euro pro Sitzung in der Regel vollständig. Das Honorar weicht in Einzelfällen ab. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die psychotherapeutischen Leistungen übernommen werden. Die Beihilfe übernimmt meist 50% der Therapiekosten, während die private Versicherung die weiteren Kosten trägt.
Selbstzahler
Das Stundenhonorar für Selbstzahler wird in einem Erstgespräch vereinbart, es orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), wonach eine 50 minütige Sitzung mit einem Honorar von 100,55 € in Rechnung gestellt wird.
Kostenerstattungsverfahren
Wegen aktueller Schwierigkeiten mit der Kostenerstattung wird dieses Verfahren bei mir in der Praxis nicht mehr angeboten. Meines Wissens werden z.Zt. alle Anträge auf Kostenerstattung für Behandlung in einer Privatpraxis von den Kassen abgelehnt. Die Ablehnungen werden zum Teil wenig nachvollziehbar oder sogar inakzeptabel begründet.
Angehörige der Bundespolizei
Eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium des Inneren ermöglicht es Angehörigen der Bundespolizei sich für eine Behandlung auch direkt an einen Psychotherapeuten in einer Privatpraxis zu wenden.
Angehörige der Bundeswehr
Eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium der Verteidigung ermöglicht es Angehörigen der Bundeswehr sich für eine Behandlung auch direkt an einen Psychotherapeuten in einer Privatpraxis zu wenden. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit Ihrem Truppenarzt, von dem Sie die notwendigen Unterlagen erhalten, ist jedoch erforderlich.